Autofahren ab 17 – Was du wissen musst
Seit 2021 dürfen Jugendliche ab 17 den Lernfahrausweis beantragen. Wir erklären, was die neue Regelung bedeutet und welche Vorteile sie bietet.
Die neue Regelung seit 2021
Seit dem 1. Januar 2021 können Jugendliche in der Schweiz bereits ab 17 Jahren den Lernfahrausweis für die Kategorie B (Personenwagen) beantragen. Zuvor lag das Mindestalter bei 18 Jahren. Die Änderung wurde eingeführt, um jungen Fahrer:innen mehr Übungszeit zu ermöglichen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Studien aus anderen Ländern haben gezeigt, dass ein früherer Beginn der begleiteten Fahrpraxis zu weniger Unfällen im ersten Jahr nach Erhalt des Führerscheins führt.
Voraussetzungen
Um den Lernfahrausweis ab 17 zu beantragen, brauchst du dieselben Voraussetzungen wie mit 18: einen gültigen Nothelferkurs-Ausweis, einen aktuellen Sehtest und das Bestehen der Theorieprüfung. Zusätzlich ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen.
Der Vorteil: Mehr Fahrpraxis
Der grösste Vorteil liegt auf der Hand: Du hast bis zu einem Jahr mehr Zeit, um Fahrpraxis zu sammeln, bevor du die praktische Prüfung ablegst. Diese zusätzliche Übungszeit zahlt sich aus. Je mehr verschiedene Situationen du erlebst – Stadtverkehr, Autobahn, Nachtfahrten, schlechte Witterung – desto sicherer wirst du am Steuer. Bei Let'ZHgo empfehlen wir, diese Zeit optimal zu nutzen und regelmässig zu fahren.
So läuft es ab
Der Ablauf ist identisch zur regulären Führerscheinausbildung: Nothelferkurs, Lernfahrausweis, VKU, Fahrstunden, praktische Prüfung. Die praktische Prüfung kannst du frühestens mit 18 Jahren ablegen. Das bedeutet, dass du ein Jahr lang mit Begleitperson fahren und dich optimal vorbereiten kannst. Nach bestandener Prüfung erhältst du wie alle Neulenkenden den Führerausweis auf Probe.
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