GRUNDAUSBILDUNG

Damit Du einen Lernfahrausweis für Auto oder Motorrad beantragen kannst, musst Du folgende Kurse besucht haben:
  • Nothelfer
  • Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt
  • Verkehrskunde

Bei LetZHgo! kannst Du den Nothelferkurs und Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren.

Der Weg zum unbefristeten Führerschein
Die Autoprüfung besteht aus zwei Teilen, einem Theoretischen und einem Praktischen. Hier die wichtigsten Hinweise:

Art. 5a VZV
Lernfahr- und Führerausweise sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport werden nur Personen erteilt, die in der Schweiz einen Wohnsitz haben, sich hier aufhalten oder berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen wollen. Für Wochenaufenthalter gilt der Familienwohnsitz als Wohnsitz, sofern sie regelmässig durchschnittlich zweimal im Monat dorthin zurückkehren.

Du besuchst einen Nothelferkurs. (Samariter Vereine bieten diese an) da lernst du, wie du dich verhalten musst, wenn du an einen Unfall gerätst und wie du Verletzten erste Hilfe leisten kannst. Den Nothelferkurs kannst du bereits ab 14 Jahren machen – somit vor deinem 17. Geburtstag. Am Schluss des Kurses erhältst du eine Bescheinigung, die 6 Jahre lang gültig ist.

Art. 10 VZV
Wer sich zur Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorien A 35kw oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass er an einem Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen teilgenommen hat.

  1. Instruktionen über die Sicherung der Unfallstelle und die Alarmierung der Rettungskräfte;
  2. Kenntnisse über die Massnahmen, die bei einer verletzten Person bis zum Einsatz ärztlicher Hilfe zur Erhaltung der lebenswichtigen Körperfunktionen getroffen werden müssen; und
  3. Kenntnisse insbesondere über die richtige Lagerung der verletzten Person, die Beatmung bei Atemstillstand, die Vorkehren bei schweren Blutungen und die Grundlagen der Herzmassage.

Den Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen brauchen nicht zu absolvieren:

  1. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte;
  2. Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis;
  3. Instruktoren von Nothelferkursen;

Das Lehnfahrgesuch erhältst du auf der Stadt / Gemeindeverwaltung oder bei jedem Strassenverkehrsamt.

Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Üetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Telefon: 058 811 30 00

Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Schützenmattstrasse 120
8180 Bülach
Telefon: 058 811 90 00

Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Studbachstrasse 8
8340 Hinwil
Telefon: 058 811 40 00

Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Riedthofstrasse 192
8105 Regensdorf
Telefon: 058 811 50 00

Diese muss von einem vom Kanton anerkannten Optiker oder einem Arzt durchgeführt werden. Das Formular aus Schritt 1 mitbringen – der Optiker / Arzt muss die Resultate eintragen. Eine durchschnittlich gute Sehschärfe wird mit Visus 1,0 oder Visus 100% bezeichnet.

1. Gruppe (Kategorien A, A1, B und B1 sowie Spezialkategorien F, G und M)
Fernvisus
beidäugiges Sehen:
– besseres Auge: 0,5
– schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
Liegt die Sehschärfe unter 0,7 für das bessere Auge oder unter 0,2 für das schlechtere Auge,
ist ein Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung einzureichen (Art. 9 Abs. 4 VZV).
– einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges<0,2): 0,6
Liegt die Sehschärfe unter 0,8
ist ein Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung einzureichen (Art. 9 Abs. 4 VZV).

Wer möchte, kann seine Augen hier online kurz überprüfen.
Weitere Infos bei unserem Partner:

Boris Rebsamen
Sehstern-Optik
Zürichstrasse 1
8172 Niederglatt
Telefon: 044 851 06 70
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Art. 7 VZV Medizinische Mindestanforderungen
Wer ein Motorfahrzeug führt, für das ein Führerausweis nicht erforderlich ist, muss eine Mindestsehschärfe korrigiert oder unkorrigiert einseitig von 0,2 erreichen und darf keine extreme Gesichtsfeldeinschränkung aufweisen.

Weil das Gesuch zum ersten Mal eingereicht wird, ist eine Personalidentifikation mit Pass oder ID auf dem Strassenverkehrsamt vorgeschrieben (je nach Kanton auch bei der Einwohnerkontrolle möglich). WICHTIG: Alle Unterlagen mitbringen, wie ein aktuelles Passfoto, das Original des Nothelferausweises, denn jetzt wirst du vom Strassenverkehrsamt geprüft.

Art. 6 Mindestalter
1 Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für:
a. die Spezialkategorien G und M: 14 Jahre;
b.46 die Spezialkategorie F für:
1. Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und land- und forstwirtschaftliche Fahr-zeuge: 16 Jahre,
2. die übrigen Fahrzeuge: 18 Jahre;
c.47 die Unterkategorie A1 für:
1. Kleinmotorräder: 15 Jahre,
2. die übrigen Fahrzeuge: 16 Jahre;
cbis 48 die Kategorien B und BE: 17 Jahre;
d.49 die Kategorien A, C und CE sowie die Unterkategorien B1, C1 und C1E: 18 Jahre;
e. die Kategorien D und DE sowie die Unterkategorien D1 und D1E: 21 Jahre;

Nach der Prüfung der Unterlagen bekommst du vom Strassenverkehrsamt eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung zugestellt. Jetzt heisst es Lernen – am besten bei einem Fahrlehrer! Fühlst du dich bereit, kannst du ein Wunschdatum (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters) auf die Anmeldekarte schreiben und diese dem Strassenverkehrsamt schicken. Am Computer musst du einen Test von 50 Multiple Choice – Fragen, die nach einem Zufallsprinzip ausgewählt werden, beantworten. Bist du erfolgreich (höchstens 14 Fehlerpunkte), ist die bestandene Theorieprüfung 2 Jahre gültig. Fällst du durch, kannst du die Prüfung wiederholen.

Art. 13 VZV Prüfung der Basistheorie
Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen die:
Einen Führerausweis der Kategorien A, B, C oder D oder der Unterkategorie A1, B1, C1 oder D1 erwerben wollen und bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien oder Unterkategorien besitzen.

Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis Kategorie B erteilt. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn dreimal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden wurde und das Strassenverkehrsamt die Fahreignung des Bewerbers verneint. Mit dem Lernfahrausweis darfst du bereits erste Fahrversuche unternehmen. Es muss dich dabei jemand begleiten, der seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Unbefristeten Führerausweises ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Bei Kategorie A bis 35 kW muss man einen auf 4 Monate beschränkten Lernfahrausweis und den Anmeldeschein zur praktischen Prüfung besitzen. Jetzt darfst du selbstständig mit dem  L  am Heck des Motorrads fahren und Kollegen mitführen. Diese müssen dafür im Besitz des Ausweises in deiner Kategorie sein.

a. Inhaber des Führerausweises der Kategorien C oder C1, die ein Gesuch um einen Führerausweis der Kategorie D1 stellen.
b. Inhaber der Kategorie C die ein Gesuch für ein Führerausweis der Kategorie D stellen.
c. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie G und M.

Art. 15 VZV Erteilung
1 Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt. Ist keine solche Prüfung abzulegen, wird der Lernfahrausweis erteilt, wenn die Voraus­setzungen zu dessen Erwerb erfüllt sind.

2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:

a. Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motor­radmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden;
b. Personen, die in Kursen der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden;
c. Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.

2 bis Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Absatz 6 nachweisen können.

3 Im Lernfahrausweis können die gleichen Auflagen, Beschränkungen und Zusatz­angaben wie im Führerausweis eingetragen werden.

4 Die Inhaber haben unter Vorlage des Lernfahrausweises der Zulassungsbehörde innert 14 Tagen jede Tatsache zu melden, die eine Änderung oder Ersetzung des Ausweises erfordert.

5 Der Lehrmeister hat eine Auflösung des Lehrverhältnisses mit dem Motorrad­mechaniker-Lehrling während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises der Kategorie A unverzüglich der Zulassungsbehörde zu melden, die den Lernfahrausweis ausgestellt hat. Diese fordert den Ausweisinhaber zur Vorlage des Lernfahraus­weises auf und erteilt für die verbleibende Gültigkeitsdauer einen Lernfahrausweis der Kategorie A für Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.

Art. 16 VZV Gültigkeit
Vier Monate für die Kategorie A, sowie die Unterkategorie A1. Die Gültigkeit der Kategorien wird auf 12 Monate verlängert, wenn der praktische Grundkurs absolviert ist.

Art. 19 VZV Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler
1 Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren. Wird ein neuer Lernfahrausweis ausgestellt, so muss die praktische Grundschulung nicht wiederholt werden.

2 In der praktischen Grundschulung soll der Fahrschüler sich das für das Fahren im Verkehr erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik und die Blicktechnik an­eignen und lernen, das Fahrzeug richtig zu bedienen. Die Grundschulung soll zudem zu einer defensiven, verantwortungsbewussten und energiesparenden Fahrweise motivieren. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.

3 Die praktische Grundschulung dauert dauert zwölf Stunden.

4 Der Fahrlehrer muss dem Fahrschüler schriftlich bestätigen, dass er an der prakti­schen Grundschulung teilgenommen und die Kursziele erreicht hat.

Fahrstunden: Fahrstunden bei einem Fahrlehrer sind nicht obligatorisch, aber sehr empfehlenswert. Werden Lernfahrten durchgeführt, muss am Heck des Motorfahrzeugs gutsichtbar eine blaue Tafel mit einem weissem  L  in vorgeschriebener Größe angebracht sein. An der praktischen Prüfung wird auf korrektes Fahren geachtet. Dazu gehören Bewegungsabläufe und verschiedene Einzelheiten, die du von Anfang an korrekt einüben solltest. Wenn du das nicht tust, hast du geringe Chancen, die praktische Prüfung zu bestehen.

Machst du eine Lehre als Lastwagenführer, darfst du bereits vor deinem 18. Lebensjahr Lernfahrten mit einer Begleitperson durchführen, sofern du die Basistheorie sowie die praktische Autoprüfung bestanden hast.

Doch die Fahrbewilligung ohne Begleitperson bekommst du erst zu deinem 18. Geburtstag.

Art. 17a VZV
Als Übungsfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer nicht im Besitz eines Lernfahrausweises sein muss und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird.

Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie D oder der Unterkategorie D1, für die kein Lernfahrausweis erforderlich ist, dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren.

Art. 19 VZV Praktische Grundschulung für Motorrad-Fahrschüler
Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie A absolvieren.

Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb:

  1. des Führerausweises der Kategorie A: zwölf Stunden;
  2. des Führerausweises der Unterkategorie A1: acht Stunden;
  3. des Führerausweis der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller den Führerausweis der Unterkategorie A1 besitzt: sechs Stunden.

Art. 20 VZV Ausbildung von Lastwagenführer-Lehrlingen
Wer Lastwagenführer-Lehrlinge ausbilden will, benötigt eine Ausbildungsbewilligung.

Machst du Fahrstunden bei einem unserer Fahrlehrer, wird der Ablauf so sein, dass wir anfangen mit dem Grundverständnis der Fahrdynamik, Blicktechnik, Fahrzeugbedienung, Lenkradbedienung, Blicktechnik, Anfahren, Anhalten, Bremsen, Schalten 1,2,3,4,5,6, Sichern des Fahrzeugs.

Im zweiten Schritt Die Grundschulung Ziel: Umweltgerechtes Fahren Anfahren/Anhalten im Verkehr, Anfahren in Steigung/Gefälle, Blicktechnik, Verkehrsbeobachtung, Bremsbereitschaft, Abbiegen Links/Rechts, Spiegelbenutzung, Einspuren ohne Markierung, Stoppstrasse, Kein Vortritt, Einspuren mit Markierung, Verhalten bei Lichtsignal und Bahnübergang, Kreisverkehrsplatz.

Im dritten Schritt sind die Manöver: Rückwärtsfahren, Sichern des FZ in Steigung/Gefälle, Wenden, Parkieren Vorwärts, Parkieren Rückwerts, Parkieren Schräg, Parkieren Seitwärts, Parkieren Links, Korrektur beim Parkieren.

Im vierten Schritt die Hauptschulung Ziel: partnerbezogenes Fahren in jeder Situation, Gestaltung Geschwindigkeit, Kreuzen Vortritt, Überholen, Strassenbahn / Bus, Bahnübergänge, Verkehrsaufteilung, Spurwechsel, Kolonnenfahren hinter – nebeneinander, Einfädeln und Lückenbenutzung, Lichtsignale, Polizei, Partnerkunde 3A, Fahren Autobahn / Autostrasse, Fahren auf Bergpoststrassen, Notbremsung, Überlandfahrten.

Im vierten Schritt ist die Perfektion Ziel: Vervollständigung, Fahren nach Merkpunkten, Verkehrsstatistik, Gefahrentraining, Vorprüfung: Fahren im Verkehr, Manöver.

Umfasst 8 Theorielektionen aufgeteilt auf 2 Abende von jeweils 4 Lektionen. Der VKU ist seit 1993 obligatorisch nicht umsonst, denn der VKU beinhaltet sehr viele gesetzliche und wertvolle Informationen, die dir und anderen das Leben retten können.

Der heutige Strassenverkehr stellt an jeden Verkehrsteilnehmer, insbesondere an Motorfahrzeuglenker, hohe Anforderungen. Die Erfahrung aus Unfallforschung und Praxis zeigt, dass die meisten Neulenker*innen ca. 7 Jahre oder 100’000 km benötigen, um die Zusammenhänge verschiedener Verkehrsabläufe richtig zu deuten und die darin liegenden Gefahren rechtzeitig erkennen und bewältigen zu können.

Art. 18 VZV
Wer den Führerausweis der Kategorien A oder B oder der Unterkategorien A1 oder B1 erwerben will, muss sich über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde ausweisen können. Der Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Die Kursteilnahme setzt den Besitz eines Lernfahrausweises voraus. Der Fahrlehrer hat dem Fahrschüler eine Bestätigung abzugeben, dass dieser am Kurs über Verkehrskunde teilgenommen hat.

Praktische Führerprüfung:
Mit der praktischen Führerprüfung wird festgestellt ob du fähig bist, ein Auto unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsnehmer zu führen.

Art. 22 VZV
Keine praktische Führerprüfung haben abzulegen: Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B oder der Unterkategorie B1, die einen Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben wollen und die praktische Grundschulung nach Artikel 19 abgeschlossen haben.

Nach bestandener Führerprüfung wird dir der Führerausweis im Kreditkartenformat per Post zugestellt. Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder einer Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder Kategorie B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.

Wer die Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn der Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Wer die praktische Führerprüfung nicht besteht, kann zu einer vierten Prüfung nur auf Grund eines die Eignung bestätigenden Tests zugelassen werden.

Art. 24a VZV
1 Der Führerausweis der Kategorien A und B wird auf Probe erteilt. Dies gilt nicht bei Personen, die bereits Inhaber eines unbefristeten Führerausweises einer dieser Kategorien sind.

2 Vor der Erteilung des Führerausweises auf Probe erworbene Unterkategorien und Spezialkategorien sowie während der Probezeit erworbene weitere Kategorien und Unterkategorien werden ebenfalls auf das Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe befristet.

Nach den vielen Verkehrsunfällen durch Neulenker*innen in den letzten Jahren, wird mit Datum 1.12.2005 der Führerschein auf Probe abgegeben. Mit dieser Praxis soll ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Verkehrsunfälle von jugendlichen Verkehrsteilnehmern geleistet werden. Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen wurden.

Was beinhaltet die obligatorische Weiterbildung?
Die Weiterausbildung soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Situationen bereits in der Entstehung zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren. Sie dauert 8 Stunden und wird auf einem Tage aufgeteilt. Der erste Kurstag soll innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb des Führerausweises absolviert werden.

Der 1. Kurstag beinhaltet Folgendes:
Unfallanalyse
Sich bewusstwerden, dass ein Verkehrsunfall nicht nur für den Verursacher Folgen hat, sondern vor allem auch das Unfallopfer und seine Angehörigen mit physischen, psychischen, finanziellen und sozialen Einschnitten belastet.
Anhaltestrecke/Bremsweg
Erkennen, wie sich die Länge des Bremsweges im Verhältnis zu zunehmender Geschwindigkeit verhält. Einen Eindruck von der Restgeschwindigkeit gewinnen, die ein schnelles Fahrzeug dort noch hat, wo ein Langsameres bereits zum Stillstand gekommen ist.
Abstand
Erkennen wie viel Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bezüglich der Geschwindigkeit und des Anhalteweges für eine sichere Fahrweise nötig ist.
Kurven
Erleben, dass eine angepasste Geschwindigkeit vor dem Kurvenbeginn das einzige Rezept für sicheres Kurvenfahren ist.

Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Ausnahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.

Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe.

Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstelldatum.

Begeht der Inhaber eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt wurde. Die Annullation betrifft alle Kategorien.

Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehen der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrspsychologisches Gutachten ausgestellt.