AGB

Der Lernfahrausweis ist auf jeder Lernfahrt mitzuführen und ohne Aufforderung, zu Beginn der Lernfahrt vorzuweisen, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden, Vermerkte Auflagen müssen eingehalten werden, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden!

Kosten für Fahrlektionen oder Abonnement sind im Voraus bar, mit MasterCard, Visa, Maestro, American Express oder EC zu begleichen, ebenso die einmalige Fahrschulversicherung. Prüfungsfahrten und dabei anfallende Wartezeiten sind Kostenpflichtig.

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden, ansonsten müssen diese verrechnet werden.

Lernfahrten dürfen nur in fahrfähigem Zustand absolviert werden. Jeder Grund der die Fahrfähigkeit ausschliesst, ist vor Beginn der Lernfahrt zu melden. Gründe für eine Fahrunfähigkeit sind; Alkohol Drogen, Medikamente, Bewegungseinschränkungen, Unwohlsein und andere medizinische Gründe.